AGB

1.) In dem Kostenvoranschlag ist maximal eine Abnahme- und Änderungsschleife je für Konzeption und Schnitt bzw. Postproduktion mit eingeschlossen. Weitere Abnahme- und Änderungsschleifen werden nach Aufwand zusätzlich berechnet, sofern nicht anders vermerkt.

2.) Sollte es veranlasst durch den Auftraggeber zu Änderungen an Ideen, Konzepten bzw. Drehbüchern, Locations, Ausstattung, Cast bzw. Darstellern, Musik, Sprechern, Rechte-Buyouts für Musik, Rechte-Buyouts für Darsteller, Rechte-Buyouts für Sprecher, Film- und Datenformaten, technischen Zusatzanforderungen, Timing, durch den Auftraggeber anzuliefernden Bild-, Grafik- und Audiodaten sowie vereinbarten Lieferterminen hierfür, weiterhin zu Änderungen im Schnitt- oder in der Postproduktion kommen, behalte ich mir vor, die hierfür anfallenden Mehrkosten zusätzlich zu berechnen.

3.) Außerhalb der Verantwortung von mir liegen Verzögerungen oder Ausfälle durch Sachausfall oder Personenausfall durch höhere Gewalt, Wetter oder Terroranschläge.

4.) Reise-, Hotel- und Verbrauchskosten werden aktuell nach Lage der Motive bzw. Locations im In- und Ausland berechnet. Sollte ein Motiv bzw. Location gewählt werden, das z. B. durch eine größere Entfernung zu meinem Firmensitz oder durch besondere Umstände vor Ort mit vermehrten Kosten verbunden ist, werden diese nach Rücksprache zusätzlich berechnet.

5.) Die Leistungs- bzw. Arbeitszeiten, der die im Kostenvoranschlag aufgeführten Tagessätze zugrunde liegen, betragen pro Werktag jeweils 8 Stunden. Darüber hinausgehende Leistungs- und Arbeitszeiten werden von der 9. bis zur 10. Stunde mit einem Stunden-Zuschlag von 25%, von der 11. bis zur 12. Stunde mit einem Stunden-Zuschlag von 50% und ab der 13. Stunde mit einem Stunden-Zuschlag von 100% zusätzlich berechnet.

6.) Sollte das Projekt durch den Auftraggeber nach bereits erteilter Beauftragung abgesagt oder verschoben werden, so ist der Auftraggeber, falls nicht abweichend vereinbart, zur Zahlung folgender Kosten verpflichtet: Absage 24 h bis 0 h vor Projektbeginn: 100% der Kostenvoranschlags-Gesamtsumme, Absage 48 h bis 24 h vor Projektbeginn: 75% der Kostenvoranschlags-Gesamtsumme, Absage 72 bis 48 h vor Projektbeginn: 50% der Kostenvoranschlags-Gesamtsumme. Hiervon unbenommen werden auch bei einer Absage oder Verschiebung von über 72 h vor Drehbeginn bereits bis zum Zeitpunkt der Absage angefallene Kosten berechnet.

7.) Der Kostenvoranschlag und alle daraus erfolgenden Leistungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht ohne die Verweisnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Auftragnehmer zuständige Gericht.

8.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.